Diese allgemeinen Servicebedingungen gelten für alle von Wechtl und Bentz ausgeführten Reparaturen und anderen
Wartungsdienstleistungen an Uhren, die einer juristischen oder natürlichen Person (nachstehend „Kunde“ genannt) gehören und für eine Serviceleistung abgegeben oder eingesandt wurden.
Angebote und Kostenvoranschläge von Wechtl und Bentz erfolgen schriftlich.
Eine Erstellung eines Angebotes oder eines Kostenvoranschlages verpflichtet nicht zur Annahme eines Auftrages.
Kostenvoranschläge sind hinsichtlich notwendiger Aufwände
für eine Erstellung entgeltlich. Im Fall einer Erteilung eines Auftrages werden die für den Kostenvoranschlag verrechneten Kosten als Entgelt gutgeschrieben.
Kostenschätzungen sind bei Wechtl und Bentz unverbindlich und kostenlos.
Trotz aller Sorgfalt bei der Erstellung eines Angebots kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht offenkundige Mängel nicht festgestellt werden können. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen ergeben, so wird Wechtl und Bentz den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen zwei Wochen keine Entscheidung betreffend der Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, behält sich Wechtl und Bentz vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten. Wechtl und Bentz behält sich das Recht vor, die Uhr des Kunden an ein anderes vom Hersteller autorisiertes Kundendienstzentrum weiterzuleiten, um die Serviceleistung erbringen zu können. Wechtl und Bentz weist darauf hin, dass während der Erbringung der Serviceleistung bei älteren Uhren oder Unikaten Schwierigkeiten auftreten können, die zum notwendigen Abbruch der Arbeiten führen können, falls die vorgesehenen Serviceleistungen dadurch nicht abgeschlossen werden können. In letzterem Fall gibt Wechtl und Bentz die Uhr dem Kunden kostenfrei zurück.
Abgabe der Uhr für eine Serviceleistung
Bei Abgabe der Uhr durch den Kunden erhält der Kunde eine Bescheinigung, die den Empfang der Uhr für eine Serviceleistung bestätigt. Diese Bescheinigung und ein Ausweisdokument müssen für die Rückgabe der Uhr nach erbrachter Serviceleistung vorgelegt werden.
Preis der Serviceleistung
Der Preis für die Serviceleistung versteht sich bei Kunden, die Endverbraucher sind, einschließlich der Umsatzsteuer und sämtlicher sonstiger Preisbestandteile, wie z.B. Liefer- und Versandkosten und Versicherung. Bei Kunden die keine Verbraucher sind, verstehen sich die Preise für die Serviceleistungen exklusiv Umsatzsteuer, eventueller anderer Gebühren sowie der Kosten für Verpackung, Transport und/oder Versicherung.
Die Rechnung für die Serviceleistung ist spätestens bei der Rückgabe der Uhr an den Kunden zu begleichen. Wechtl und Bentz behält sich jedoch das Recht vor, einen Teilbetrag oder den gesamten Betrag als Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei Serviceleistungen, die die Restaurierung von älteren Uhren betreffen, oder wenn die Rückgabe der Uhr an den Kunden nicht persönlich erfolgt.
Höhere Gewalt
Für den Fall, dass Wechtl und Bentz trotz angemessener Sorgfalt die Serviceleistung aufgrund höherer Gewalt nicht abschließen kann, wird der Abschluss der Serviceleistung unter Berücksichtigung der Art und Weise sowie des Ausmaßes des Ereignisses einvernehmlich zwischen Wechtl und Bentz und dem Kunden entsprechend verschoben oder abgebrochen. Unter höhere Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und von Wechtl und Bentz nicht zu beeinflussenden Ereignisse, deren Folgen auch bei gebotener Sorgfalt nicht zu vermeiden sind, wie unter anderem Pandemien, Naturereignisse von besonderer Intensität, kriegerische Auseinandersetzungen, Krankheits- und Unfälle.
Verwendete Bestandteile
Im Rahmen einer Serviceleistung ersetzte Bestandteile sind im Kostenvoranschlag angeführt oder im Preis der Serviceleistung inbegriffen, unter der Voraussetzung, dass der Ersatz dieser Bestandteile als üblich und regulär für die Serviceleistung betrachtet werden kann. Im gegenteiligen Fall, insbesondere wenn die Uhr einen Stoss erlitten hat oder sonst beschädigt ist und einzelne Bestandteile vor dem üblichen Ersatzdatum ausgewechselt werden müssen, werden diese Bestandteile dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Die im Rahmen einer Serviceleistung ausgewechselten Bestandteile werden recycelt. Oft müssen ausgewechselte Teile auch an den Hersteller zurückgesendet werden, da Ersatzteile nur im Austausch erhältlich sind. Bei einer Serviceleistung an älteren Uhren werden Bestandteile, die vom Hersteller nicht mehr verfügbar sind, nach Möglichkeit von Hand hergestellt.
Wechtl und Bentz haftet nicht für den Verlust der Uhr aufgrund eines Fehlers in der vom Kunden angegebenen Adresse.
Sendet der Kunde seine Uhr ein, haftet Wechtl und Bentz weder für Beschädigungen der Uhr des Kunden noch für deren Verlust oder Diebstahl während des Transports vor Eingang der Uhr. Dem Kunden wird empfohlen, seine Uhr mit einer sicheren Versandart einzusenden.
Servicegarantie
Wechtl und Bentz garantiert die Mängelfreiheit der im Rahmen der Serviceleistung ausgeführten Arbeiten und ausgetauschten Bestandteile für die Dauer von 2 (zwei) Jahren ab dem auf der der Rechnung aufgeführten Datum. Kostenlose Garantiereparaturen erfolgen nur auf Vorlage der Rechnung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind normale Abnutzung, Beschädigungen aufgrund eines Stosses, unsachgemäßer Verwendung der Uhr, unsachgemäßer Bedienung der Uhr und von Eingriffen an der Uhr sowie Beschädigungen aufgrund fehlender Durchführung der empfohlenen Dichtigkeitskontrollen oder Serviceleistungen.
Der Kunde hat die Uhr bei Erhalt zu kontrollieren und offensichtliche Mängel unverzüglich, d.h. bis spätestens 14 (vierzehn) Werktage nach Erhalt der Uhr nach der Serviceleistung, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen, gilt die Uhr im aktuellen Zustand als mangelfrei und Wechtl und Bentz ist von jeder Haftung befreit. Ausgenommen sind Mängel, die nicht offensichtlich sind. In diesem Fall kann der Kunde nur die Behebung des nicht offenkundigen Mangels gemäß diesen allgemeinen Servicebedingungen verlangen.
Wasserdichtheit der Uhr
Die Wasserdichtheit der Uhr kann bei einer äußeren Einwirkung oder dem Kontakt mit aggressiven Substanzen (Säure, Parfum, Flüssigmetall usw.) beeinträchtigt werden. Nach einem solchen Vorfall muss unbedingt vermieden werden, die Uhr mit Wasser in Berührung zu bringen, und sie ist unverzüglich erneut einer Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen.
Bei normaler Verwendung empfiehlt Wechtl und Bentz seinen Kunden jährlich eine Dichtigkeitsprüfung ihrer Uhr vornehmen zu lassen und halbjählich, falls die Uhr regelmäßig Wasser und feuchter Umgebung ausgesetzt ist.
Handelt es sich bei der Kundenuhr um eine ältere Uhr (älter 20 Jahre) oder kein wasserdichtes Modell, darf sie weder in Wasser getaucht noch sonst mit Wasser oder einer anderen Flüssigkeit in Kontakt gebracht werden.
Allein schon das Händewaschen kann Feuchtigkeit erzeugen, die direkt in das Uhrwerk eindringen und zu ernsten Beschädigungen oder Oxidierungen führen kann. Weitere Einflüsse wie Regen, sehr feuchtes Wetter und starke Temperaturschwankungen in klimatisierter Umgebung können ebenfalls eine erhöhte Feuchtigkeit im Uhrwerk verursachen.
Bei älteren Uhren kann die ursprüngliche Wasserdichtheit nicht immer gewährleistet werden, da die normale Abnutzung im Laufe der Zeit kleine Verformungen des Gehäuses verursachen kann. Es wird deshalb empfohlen, die Uhr von jeglicher Feuchtigkeitsquelle fernzuhalten. Schäden, die auf das Eindringen von Feuchtigkeit in eine ältere Uhr zurückzuführen sind, sind nicht durch die Servicegarantie gedeckt.
Beim Batteriewechsel bei einer Quarzuhr empfiehlt Wechtl und Bentz dem Kunden eine Serviceleistung zur Sicherstellung der Wasserdichtheit der Uhr. Wird auf Kundenwunsch lediglich die Knopfzelle erneuert besteht keine Servicegarantie.
Empfehlungen betreffend Magnetismus
Zahlreiche moderne Geräte wie Scanner, Haushaltsgeräte, Lautsprecher, Elektromotoren und Mobiltelefone erzeugen Magnetfelder.
Es kann vorkommen, dass eine Uhr, die sie sich in der Nähe eines Magnetfeldes befindet, sich magnetisiert und ihre Funktion dadurch beeinträchtigt wird.
Anwendbares Recht
Diese allgemeinen Servicebedingungen und die Beziehung zwischen Wechtl und Bentz und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich.